Wer wir sind

Die Rechtsanwaltsgesellschaft SaalfrankWesser Air wurde im Jahr 2025 gegründet. Gründungsgesellschafter sind die bereits seit vielen Jahren im Medizinrecht tätigen Rechtsanwälte Dr. habil. Sabine Wesser und Dr. Valentin Saalfrank. Ihre Expertise liegt in der juristischen Beratung und Vertretung von Unternehmen in einem Spezialgebiet des Gesundheitswesens.

AiR – Arzneimittelversorgung im Recht

Der Schwerpunkt der AiR-Rechtsanwaltsgesellschaft mbH liegt in der Beratung zu Rechtsfragen, die die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln betreffen. Wir beraten arzneimittelversorgende Akteure des Gesundheitswesens in allen komplexen Rechtsfragen, die mit Arzneimittelversorgung im Zusammenhang stehen.

Wir sind spezialisiert auf das Apothekenrecht, das Arzneimittelrecht und das Leistungserbringerrecht nach SGB 5.

Unser Leistungsangebot umfasst u.a.

  • die Analyse bestehender Geschäftsmodelle
  • die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle
  • die Begleitung in Verwaltungsverfahren wie z.B. bei Erteilung/Widerruf einer Apothekenbetriebserlaubnis, einer Herstellungserlaubnis oder einer Großhandelserlaubnis.
  • in staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren sowie berufsrechtlichen Angelegenheiten unterstützen wir Sie und Ihre Verteidiger mit unserer profunden Expertise durch gutachterliche Stellungnahmen

Zu unseren Mandanten zählen hauptsächlich Apotheker und deren Dienstleister, pharmazeutische Großhändler und pharmazeutische Unternehmen.

Warum wir

Die in der AiR-Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätigen Rechtsanwälte Dr. Saalfrank und Dr. habil. Wesser verfügen über langjährige praktische und wissenschaftliche Expertise im Bereich des Apotheken- und Arzneimittelrechts.

Unsere Anwälte haben sich durch eine Vielzahl von Veröffentichungen und Vortragsveranstaltungen hervorgetan. Die Wirtschaftswoche zählt sowohl Frau Rechtsanwältin Dr. habil. Wesser als auch Herrn Rechtsanwalt Dr. Saalfrank zu den TOP-Rechtsanwälten der Jahre 2023 und 2025.
In führenden arzneimittelrechtlichen und apothekenrechtlichen Werken sind sie als Autoren und Herausgeber aktiv. Hierzu zählen z.B. der Großkommentar Kloesel/Cyran zum Arzneimittelrecht, der Kommentar Kieser/Wesser/Saalfrank zum Apothekenrecht und Cyran/Rotta, Kommentar zur Apothekenbetriebsordnung. Mit ihrem wissenschaftlichen Engagement sind sie mitprägend für die Meinungsbildung im Gesundheitswesen. Unsere Meinung hat Gewicht.

Unsere Philosophie

Wir legen Wert auf individuelle und gründlich erarbeitete, wissenschaftlich fundierte Lösungen. Unser Anspruch ist die kompetente und unabhängige Rechtsberatung zu allen Facetten des Rechts der Arzneiversorgung. Bewusst haben wir uns für dieses hochspezialisierte Rechtsgebiet entschieden, weil auf dem Gesundheitsmarkt – trotz großer Regelungsdichte – Vieles noch ungeklärt ist und sich die Akteure des Gesundheitswesens ohne präzisen rechtlichen Kompass auf riskantem Kurs befinden, meist auch mit strafrechtlicher Relevanz.

Rechtsberatung und Prozessvertretung in den die Arzneimittelversorgung betreffenden Rechtsfragen ist nicht nur kompliziert, sondern oft auch zeitlich und gegenständlich dringlich.

Dabei sind Rechtsangelegenheiten im Gebiet der Arzneimittelversorgung dadurch gekennzeichnet, dass sie sich auf der Schnittstelle verschiedener Rechtsgebiete bewegen, die zum Teil dem Öffentlichen Recht (Arzneimittel- und Apothekenrecht, dem Recht der Heilberufe, dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, Krankenhausrecht, Strafrecht) und zum Teil dem Bürgerlichen Recht (Kauf-, Behandlungs-, Dienst-, Werkvertragsrecht, Wettbewerbsrecht) angehören. Dies macht das Recht der Arzneimittelversorgung außerordentlich komplex. Hinzu kommt die besonders ausgeprägte Regelungstiefe der jeweiligen Vorschriften. Erst durch das Verständnis der Auswirkungen, die die unterschiedlichen Rechtsgebiete haben, lassen sich für Rechtssuchende im Gebiet der Arzneimittelversorgung überzeugende Lösungsansätze entwickeln. Hierfür bedarf es profunder Kenntnis der Rechtsmaterie sowie langjähriger Erfahrung.

Frau Rechtsanwältin Dr. iur. habil. Wesser und Rechtsanwalt Dr. Saalfrank sind als Herausgeber und Bearbeiter eines Großkommentars zum Arzneimittelrecht (Kloesel/Cyran), eines Handbuchs zum Medizinrecht (Saalfrank), eines Loseblatt-Kommentars zum Apothekenrecht (Kieser/Wesser/Saalfrank), als Bearbeiter eines Loseblatt-Kommentars zur Apothekenbetriebsordnung (Cyran/Rotta) sowie eines Kommentars zum Medizinrecht (Prütting), als Mitwirkende am Juris-Praxisreport Medizinrecht und schließlich als Verfasser regelmäßiger Beiträge in Fachzeitschriften (A&R, MedR, ZMGR, GuP) seit langem vornehmlich konzentriert auf die Rechtsberatung und Prozessvertretung in Angelegenheiten, in welchen es um das Recht der Arzneiversorgung geht. Seit 2006 ist Rechtsanwalt Dr. Saalfrank Fachanwalt für Medizinrecht.

Haben Sie Fragen? Gern können Sie sich mit uns telefonisch oder per mail in Verbindung setzen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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