AiR – Arzneimittelversorgung im Recht
Recht der Heilberufe

Die Heilberufe sind sogenannte freie Berufe. Angehörige dieser Berufe unterliegen berufsrechtlichen Vorschriften. Sie sind Zwangsmitglieder von Kammern und unterliegen deren berufsrechtlichen Überwachung.

Das Berufsbild der Heilberufler unterliegt einem ständigen Wandel. Es ist heute deutlich liberaler als noch Mitte der 90-er Jahre. Waren damals Werbemaßnahmen für Ärzte oder Zahnärzte grundsätzlich verboten und für Apotheker nur in eng eingegrenzten Fällen zulässig, so wurde dies mittlerweile insbesondere durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stark gelockert.

Wir unterstützen unsere Mandanten in ihren berufsrechtlichen Belangen.


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